Sieber Automobile GmbH & Co. KG
Kontaktdaten/Impressum
Sieber Automobile GmbH & Co. KG
Frankenstr. 12 - 14
93059 Regensburg, Deutschland
Tel+49 (0)941 8100-0
Fax+49 (0)941 8100-222
Vertretungsberechtigte(r): Thomas Fichtner, Dr.Volker Borkowski
Komplementär:
Sieber Automobile
Beteiligungs GmbH
Handelsregister: Amtsgericht
Regensburg, HRB 8520
Sieber Automobile GmbH & Co. KG
Frankenstraße 12-14
93059 Regensburg
Telefon 0941 / 81 00 0
Telefax 0941 / 81 00 222
E-Mail:
info(at)sieber-automobile.de
Geschäftsführung:
Thomas Fichtner
Dr. Volker Borkowski,
Handelsregister: Amtsgericht Regensburg,
HRA 6627
USt.-ID: DE 131 446 259
Komplementär:
Sieber Automobile Beteiligungs GmbH
Handelsregisert: Amtsgericht Regensburg,
HRB 8520
Geschäftsführung:
Thomas Fichtner
Dr. Volker Borkowski,
Versicherungs-
vermittlerregister:
www.vermittlerregister.info
AG-Nr.: 3862050
Vertretungsberechtigte Person:
Thomas Fichtner
Register-Nr.:
D-CLZ6-ZUJQ4-19
Erlaubnis nach
§ 34 d Abs. 1 GewO,
erteilt durch die IHK Regensburg
Dr.-Martin-Luther-Str. 12
93047 Regensburg
Regensburg
Schiedstelle für das Kfz Gewerbe Oberpfalz
Ditthornstraße 21
93055 Regensburg
Telefon 0941 799 73 0
Fax 0941 79973 25
email: jjordan@kfz-opf.de
Weitere Informationen zu den KFZ-Schiedsstellen, insbesondere zu Verfahren und Vorraussetzungen zum Zugang können auch der Internetseite www.kfz-schiedsstelle.de entnommen werden.
Beschreibung:
Sicherheitsuntersuchung des Fahrzeugs (Bremsen, Lenkung, Fahrwerk), Abgasuntersuchung durchführen
Bei allen Fahrzeugen älter als 3 Jahre muss die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung 2-jährig durchgeführt werden. Hierbei werden alle verkehrssicherheitsrelevanten Bauteile, wie Bremsen, Aufhängung, Abgasanlage, Reifen und Beleuchtung durch eine Prüforganisation untersucht. Ein Abgastest wird durchgeführt, bei dem die Abgaswerte des Fahrzeugs bestimmt werden. Zu beiden Untersuchungen werden Protokolle erstellt, so dass die Verkehrssicherheit für die nächsten 2 Jahre garantiert ist. Unser Angebot umfasst hierzu alle Arbeiten.
Abgasuntersuchung ist ab 2010 Teil der Hauptuntersuchung
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung der Abgase ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) für alle untersuchungspflichtigen Fahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt werden keine AU-Plaketten mehr verklebt.
Der Nachweis über die Abgasuntersuchung (AU) erfolgt nur noch über die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen. Eine beschädigte oder verloren gegangene AU-Plakette muss ab dem 1. Januar nicht mehr ersetzt werden.
Die Abgasuntersuchung kann nach wie vor von anerkannten Werkstätten losgelöst von der Hauptuntersuchung durchgeführt werden, sie kann aber nur dann in die Hauptuntersuchung einfließen, wenn der Untersuchungszeitpunkt vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat liegt.
interne Nr. (für Anfragen):512444